AGB
# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
**Brand Schleiftechnik – Inhaber: Manfred Brand**
Nienkamp 11 · 33829 Borgholzhausen
Telefon: +49 5425 955 45 81 · E-Mail: info@brand-schleiftechnik.de
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## § 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Brand Schleiftechnik, Inhaber Manfred Brand (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Leistungsangebot grundsätzlich ausgeschlossen.
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## § 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.4 Angaben in Katalogen, Preislisten oder auf der Website des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
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## § 3 Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Nachschleif- und Instandhaltungsdienstleistungen für Industriemesser, insbesondere Kuttermesser, Wolfteile, Langmesser, Flachmesser, Querschneider, Kreismesser und Rundmesser, sowie sonstige vereinbarte Schleifarbeiten.
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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## § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände (nachfolgend „Werkstücke") in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu übergeben. Insbesondere ist er verpflichtet, auf Beschädigungen, Materialbesonderheiten oder sicherheitsrelevante Eigenschaften der Werkstücke vor der Übergabe hinzuweisen.
4.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm übergebenen Werkstücke, Zeichnungen, Maße und sonstigen Informationen. Er versichert, dass die Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
4.3 Unterlässt der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern oder entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
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## § 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
5.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Neuaufträgen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
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## § 6 Übergabe, Versand und Gefahrübergang
6.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abholung der bearbeiteten Werkstücke durch den Auftraggeber in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers (Nienkamp 11, 33829 Borgholzhausen).
6.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann der Versand der Werkstücke organisiert werden. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten auf den Auftraggeber über.
6.3 Soweit keine verbindlichen Lieferfristen vereinbart wurden, sind genannte Termine unverbindliche Richtwerte. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informiert.
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## § 7 Eigentum an Werkstücken und Aufbewahrung
7.1 Die dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Werkstücke verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwahrt sie sorgfältig bis zur Fertigstellung und Abholung.
7.2 Nach Abschluss der Arbeiten und Bereitstellung zur Abholung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Werkstücke innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagerkosten in angemessener Höhe zu berechnen.
7.3 Werden Werkstücke trotz Zahlungsverzugs noch nicht abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB auszuüben.
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## § 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung bzw. Übergabe der Werkstücke.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit dem Zeitpunkt der Entdeckung.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung) berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, mangelhaften Informationen oder falsch übergebenen Werkstücken seitens des Auftraggebers beruhen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
8.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln sind auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
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## § 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Auftragnehmers.
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## § 10 Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Näheres zum Datenschutz ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter www.brand-schleiftechnik.de.
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## § 11 Geheimhaltung
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere technische und kaufmännische Daten, gegenüber Dritten geheim zu halten.
11.2 Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
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## § 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
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*Stand: Mai 2026*